Alle Diskussionen der vergangenen Jahre in Bezug auf Cloud Computing wurden in gewisser Hinsicht auch immer vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Fragestellungen geführt. Die wirtschaftliche Effizienz vieler Lösungen war den Zielgruppen schnell klar. Offen blieb immer die Frage, wie Unternehmen ökonomisch maximal von der Cloud profitieren können und gleichzeitig Compliance wahren können. Die „rechtssichere“ Verfügbarhaltung von unternehmenskritischer Information stellt eine zwingende Vorbedingung der „IT-Compliance“ – unabhängig von ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage – dar. Entsprechende Verfügbarkeitsgarantien, Backup- und Archivierungsprozesse sind zur Einhaltung der jeweils einschlägigen Compliance-Standards unabdingbar.
Dr. Jens Bücking, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, ist der Frage der Compliance im Hinblick auf NetApp Private Storage as a Service nachgegangen und ist zu erstaunlichen Erkenntnissen gelangt. Hier weiterlesen.
